Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von comamo
Stand: 14.11.2016

1. Allgemeines und Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend "AGB" genannt - gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen comamo, einem Service der Firma skyrocket online mit Sitz in der Georg-Andreas-Hanewacker-Str. 1, 99734 Nordhausen - nachfolgend "comamo" genannt – und dessen Kunden – nachfolgend "Vertragspartner" genannt. Diese AGB werden, sofern keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden, ohne besonderen Hinweis Vertragsbestandteil aller zukünftigen Vertragsbeziehungen.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich vom Inhaber von comamo zugestimmt. Die Angestellten von comamo sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Vertragsbedingungen hinausgehen.

1.3 comamo ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen unserer AGB werden 14 Kalendertage nach der Ankündigung und Veröffentlichung auf der Webseite von comamo (http://www.comamo.de) wirksam, sofern der Vertragspartner der jeweiligen Änderung bis dahin nicht widerspricht. Widerspricht der Vertragspartner fristgemäß, so ist comamo berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

2. Angebote und Preise

2.1 Angebote von comamo sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behält sich comamo das Recht der Berichtigung vor.

2.2 Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der von comamo ausgestellten Auftragsbestätigung und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro ab dem von comamo gewählten Auslieferungslager ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen, sofern nicht anders angegeben wird. In den Preisen eingeschlossen ist im Falle physikalischer Auslieferung (d.h. nicht elektronischer Lieferung durch Datenupload bzw. Accountfreischaltung) die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc. Diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.

2.3 Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.

2.4 Bei Aufträgen für individuelle Bedürfnisse des Vertragspartners behält sich comamo vor, von gemachten Kostenvoranschlägen abzuweichen, wenn der Vertragspartner nach Auftragserteilung anderweitige oder darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nimmt.

2.5 Sofern comamo dem Vertragspartner im Rahmen des Angebots Unterlagen, wie z.B. Kostenvoranschläge, Grafiken, Entwürfe oder Systemanalysen bereitstellt, ist es dem Vertragspartner untersagt, diese anderweitig zu verwenden und Dritten zugänglich zu machen.

2.6 Der Leistungsumfang des jeweiligen Angebots bei Online-Bestellungen ergibt sich aus den Informationen, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden sind, insbesondere also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internetangebot von comamo oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen. Die Nutzung der Angebote von comamo erfolgt zu den jeweils gültigen Preisen entsprechend dem Auftrag. Der Vertragspartner erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im PDF-Format per E-Mail zugestellt.

3. Vertragsabschluss und Annahmefrist

3.1 Anträge des Vertragspartners auf Abschluss eines Vertrages sind für diesen 14 Tage verbindlich. comamo ist berechtigt, den Antrag des Vertragspartners auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen anzunehmen. Angebote von comamo verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht zuvor widerrufen werden, 14 Tage nach Zugang beim Vertragspartner.

3.2 Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn comamo die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausführt oder die Accountdaten (Zugangsdaten mit Benutzername und Passwort) zu einem entsprechenden Hostingdienst freischaltet und dem Vertragspartner zugestellt hat.

3.3 Der Vertragspartner ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seinen Benutzeraccount verursachen, verantwortlich, es sei denn, der Vertragspartner hat dies nicht zu vertreten. Der Vertragspartner ist ggf. verpflichtet, den Nachweis zu führen, dass er dies nicht zu vertreten hat.

3.4 In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Vertragspartner, die persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zu seinem Benutzeraccount sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie ihn vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Vertragspartner das automatisch zugeteilte Passwort unmittelbar bei der ersten Nutzung seines Accounts und später auf Anforderung von comamo abzuändern. Er stellt comamo von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

4.1 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Vertragspartner eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Ablauftermin gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Vertragspartner gesondert Abweichendes vereinbart wird. comamo ist bei Verträgen, die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden oder in denen für den Vertragspartner eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

4.2 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, können der Vertragspartner und comamo das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

4.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für comamo insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät oder wenn der Vertragspartner schwerwiegend gegen die Nutzungsbedingungen oder Lizenzbedingungen der jeweiligen Produkte oder Dienste von comamo verstößt oder trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten und Angebote, welche die von comamo angebotenen Dienste betreffen, nicht so umgestaltet, dass sie den in den Nutzungsbedingungen geregelten Anforderungen genügen. Ebenso liegt für comamo ein wichtiger Grund dann vor, wenn bereitgestellte Dienste auf absehbare Zeit nicht mehr angeboten werden können, weil Umstände dies verhindern, die nicht im Einflussbereich von comamo liegen.

4.4 Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich per E-Mail, Brief oder Telefax zu erfolgen.

4.5 Im Falle der von comamo ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund wegen eines Verstoßes des Vertragspartners gegen seine vertraglichen Pflichten (siehe 4.3) ist comamo berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Vertragspartner bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Vertragspartner nicht nachweist, dass comamo überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

4.6 comamo ist berechtigt, Leistungen oder Zusatzleistungen, welche dem Vertragspartner kostenfrei angeboten werden, jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos einzustellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.

5. Rücktritt

5.1 Ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag steht comamo zu, wenn comamo durch höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder im Falle einer unterbliebenen Selbstbelieferung die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht ausführen kann, oder wenn der Vertragspartner sich vertragswidrig verhält, u.a. bei Schädigung des Eigentums von comamo und insbesondere bei Zahlungsverzug, sofern er den vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und eine ihm gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tagen verstreichen lässt, oder wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners bestehen.

5.2 Gerät comamo verschuldet in Leistungsverzug, obwohl der Vertragspartner die ihm obliegende Mitwirkung ordnungsgemäß erbracht hat, so kann der Vertragspartner nach zweimaligem Setzen einer angemessenen Nachfrist, in der comamo die Möglichkeit erhält, die geschuldete Leistung zu erbringen bzw. kostenlos nachzubessern oder nachzuliefern, vom Vertrag zurücktreten.

6. Lieferung und Leistung

6.1 comamo hat seine Lieferpflicht erfüllt, wenn die wesentlichen Funktionen der beauftragten Software und der beauftragten Dienstleistungen bereitgestellt sind.

6.2 Maßgebend für den Umfang der von comamo bereitgestellten Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich der Inhalt des Pflichtenhefts bzw. die Funktions- und Leistungsbeschreibung des Kaufvertrags oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, sofern der Vertragspartner der Auftragsbestätigung von comamo nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt widerspricht.

6.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und berechtigen comamo zur Inrechnungstellung dieser Teillieferung, selbst wenn hinsichtlich des verbleibenden Teils Unmöglichkeit eingetreten ist oder ein Teilrücktritt erklärt wurde.

6.4 comamo stellt dem Vertragspartner ihre Software unmittelbar nach vollständigem Zahlungseingang der entsprechenden Gebühren zur Verfügung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

6.5. comamo räumt dem Vertragspartner an der gelieferten Software ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Der Vertragspartner gewährleistet, dass Software Dritten nicht zugänglich gemacht wird. Kopien dürfen ausschließlich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung des Quellcodes und der Softwaredokumentation gehört nicht zum Lieferumfang. comamo ist zur anderweitigen Nutzung der Software berechtigt, auch soweit es sich um kundenspezifische Leistungen handelt.

6.6 Nutzt der Vertragspartner die Software in vertragswidriger Weise, z. B. durch Verletzung etwaiger Lizenzbestimmungen oder durch Verletzung seiner Zahlungsverpflichtung, so sind wir nach dem Setzen einer angemessenen Frist zur Einhaltung derselben berechtigt, fristlos zu kündigen und die Rückgabe der Software sowie aller Teile und Kopien zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. In jedem Fall schuldet uns der Vertragspartner eine angemessene Vergütung auch für die vertragswidrige Nutzung und Schadensersatz.

6.7 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung durch Übergabe des Lizenzcodes und eines Download-Links zur Nutzung seiner Anwendung (CMS) an den Vertragspartner sowie durch die Bereitstellung der beauftragten Funktionen, Funktionserweiterungen und Dienstleistungen in der Anwendungssoftware des Vertragspartners. Für Standardsoftware von comamo wird zudem eine entsprechende Anwenderdokumentation in Form einer HTML-Datei oder PDF-Datei bereitgestellt. Die Anwenderdokumentation enthält eine für einen durchschnittlichen Nutzer verständliche, komplette, detaillierte Beschreibung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionen. Für individuell entwickelte Software und Funktionserweiterungen wird eine entsprechende Anwenderdokumentation nach Absprache des gewünschten Umfangs angeboten und auf Wunsch als PDF-Datei oder ausgedruckt bereitgestellt. Eine Bereitstellung einer Entwicklerdokumentation und des Quellcodes der Software ist ausgeschlossen, sofern dies nicht explizit schriftlich vereinbart wurde.

6.8 comamo erbringt alle Lieferungen und Leistungen auf der Basis der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften und nach dem hier maßgeblichen Stand der Technik. Das gilt auch dann, wenn die von comamo geschuldete Lieferung für das Ausland bestimmt ist. comamo ist nicht dazu verpflichtet, sich über gesetzliche oder sonstige Vorschriften im Ausland zu informieren oder derartigen Vorschriften Rechnung zu tragen, sofern dies nicht schriftlich mit dem Vertragspartner vereinbart wurde.

6.9 Die Angaben zu Lieferterminen sind unverbindlich, sofern sie nicht zwischen comamo und dem Vertragspartner schriftlich vereinbart wurden. Wurden diese vereinbart, setzt comamo für deren Einhaltung voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen mit dem Vertragspartner geklärt sind und der Vertragspartner alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. die Leistung einer Teilzahlung, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

6.10 Verzögert sich der Liefertermin durch Hindernisse, die für comamo entweder nicht vorhersehbar oder außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Unruhen, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, terroristische Angriffe, Übertragungsstörungen im Internet, andere Herstellungsunterbrechungen, sowie sonstige störende Ereignisse, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend, auch wenn ein verbindlicher Termin vereinbart wurde oder diese während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Sofern die Lieferhindernisse mehr als sechs Wochen andauern, ist comamo zum teilweisen oder vollständigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners aufgrund vorgenannter Lieferhindernisse und/oder eines hierdurch erforderlich gewordenen Rücktritts von comamo sind ausgeschlossen. comamo informiert den Vertragspartner unverzüglich über Lieferhindernisse.

6.11 Gerät comamo verschuldet in Leistungsverzug, obwohl der Vertragspartner die ihm obliegende Mitwirkung ordnungsgemäß erbracht hat, so kann der Vertragspartner nach zweimaligem Setzen einer angemessenen Nachfrist, in der comamo die Möglichkeit erhält, die geschuldete Leistung zu erbringen bzw. kostenlos nachzubessern oder nachzuliefern, Herabsetzung der Vergütung verlangen oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6.12 Vom Vertragspartner gewünschte Änderungen verlängern die Leistungsfrist um eine dann zu vereinbarende angemessene Zeit. Änderungen an Produkten und Dienstleistungen, insbesondere aufgrund des technischen Fortschritts, bleiben comamo jederzeit ohne Vorankündigung vorbehalten.

7. Versand und Gefahrübergang

7.1 Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht spätestens mit der Absendung der Ware von comamo auf den Vertragspartner über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder comamo noch andere Leistungen, z. B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat. comamo wird auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners Lieferungen auf dessen Rechnung versichern.

7.2 Bei elektronischer Übermittlung von Waren an den Vertragspartner, sei es durch Herunterladen von einem Server oder durch Empfang einer E-Mail oder durch Bereitstellung unter dem Benutzeraccount des Vertragspartners auf einem Serversystem oder Onlinedienst des Vertragspartners oder von comamo), gilt die Zustellung mit vollständiger Speicherung auf dem gewünschten Ziel-System als ausgeführt. Im Falle einer erfolglosen bzw. fehlerhaften Übermittlung hat der Vertragspartner dies comamo unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche mitzuteilen, damit die Übermittlung erneut vorgenommen werden kann, sofern er diese nicht selbst durchführen kann.

7.3. comamo stellt Dienstleistungen, die vertragsgemäß erbracht wurden (z.B. Softwareinstallation, Erstellung und Modifikation von Software oder Gestaltungselementen), dem Vertragspartner durch unverzügliche Mitteilung der Fertigstellung zur Abnahme bereit. Die Lieferung der Dienstleistung steht der Mitteilung gleich. Nimmt der Vertragspartner nach Bereitstellung der Dienstleistung aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung das Werk nicht ab, so gilt die Dienstleistung eine Woche nach Bereitstellung als abgenommen. Eine Nutzung der Dienstleistung durch den Vertragspartner, gleichgültig ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich.

7.4 comamo übernimmt keinerlei Haftung für durch erfolglose bzw. fehlerhafte Übermittlung direkt oder indirekt entstandene Schäden.

7.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Daten der von ihm genutzten Anwendungssoftware, der eingestellten Inhalte und der von ihm genutzten Dienste, selbständig und eigenverantwortlich regelmäßig gemäß Punkt 14.4 dieser AGB zu sichern.

8. Abnahme

8.1 Der Vertragspartner ist zur unverzüglichen Abnahme der von comamo gelieferten Werke und Leistungen verpflichtet.

8.2 Sofern das bereitgestellte Werk oder die bereitgestellte Leistung im Wesentlichen dem Angebot entspricht, darf der Vertragspartner die Abnahme nicht verweigern.

8.3 Werden Mängel bei der Abnahme festgestellt, so ist der Vertragspartner verpflichtet, diese comamo unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8.4 Mängelrügen entbinden den Vertragspartner nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.

8.5 Erklärt der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen die Abnahme nicht, kann comamo eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung setzen. Das Arbeitsergebnis gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme hinreichend schriftlich darlegt.

8.6 Unterlässt oder verweigert der Vertragspartner die Abnahme nach entsprechender Aufforderung oder Mitteilung der Fertigstellung durch comamo, so gilt diese mit Ingebrauchnahme, spätestens aber nach Ablauf von einer Woche nach der Fertigstellungserklärung durch comamo als erfolgt, es sei denn, die Abnahme wurde wegen eines erheblichen Mangels verweigert.

8.6 Die Ingebrauchnahme des Werkes durch den Auftraggeber, gleichgültig ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich. Dies gilt insbesondere für die Onlineschaltung bzw. die Nutzung des Werkes unter der Domain des Vertragspartners.

8.7 Sieht ein Einzelvertrag die Erstellung von Leistungen in abgrenzbaren und prüfbaren Teilleistungen und deren jeweilige Abnahme vor, ist comamo berechtigt, die Teilleistungen nach ihrer Fertigstellung zur Abnahme bereitzustellen und dies mitzuteilen bzw. zur Abnahme aufzufordern. Im Übrigen gilt in diesen Fällen in Bezug auf die Teilleistung dasselbe wie in Bezug auf die Abnahme des Gesamtwerkes in Ziff. 8.1, 8.2, 8.3, 8.4, 8.5. und 8.6 dieser AGB geregelt.

8.8 Befindet sich der Vertragspartner in Abnahmeverzug, so ist comamo nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung als Vorauskasse zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Bei einer Leistung von comamo auf Rechnung ist diese ab Zugang sofort und ohne Abzüge fällig und zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gleiches gilt für Vorauszahlungen und Teilzahlungen ab deren Fälligkeitszeitpunkt. Der Vertragspartner kommt nach Ablauf einer Frist von acht Tagen nach Zugang der Rechnung auch ohne Mahnung durch comamo in Verzug und schuldet auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

9.2. comamo ist berechtigt, auch bei anders lautenden Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, ist comamo berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung abzurechnen.

9.3 Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn comamo über den Betrag verfügen kann. Die Zahlung in Form von Schecks oder Wechseln wird ausgeschlossen.

9.4 Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind stets sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist comamo berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% jährlich zu erheben. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

9.5 Bei Zahlungsverzug erhebt comamo ab der zweiten Mahnung Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils € 15,00. Sperrt comamo die Bereitstellung der Dienste wegen Zahlungsverzuges, kann comamo die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 35,00 abhängig machen.

9.6 Bei Zahlungsverzug ist comamo nach setzen einer angemessenen Frist berechtigt, die weitere Bereitstellung von Dienstleistungen einzustellen, bis der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung wieder nachkommt und alle offen stehenden Forderungen bezahlt sind.

9.7 Sofern der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder comamo nach Vertragsschluss von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners Kenntnis erlangt, ist comamo ohne vorherige Ankündigung zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt. In diesen Fällen werden sämtliche Forderungen von comamo gegenüber dem Vertragspartner sofort in einem Betrag zur Zahlung fällig. Sofern comamo weiter am Vertrag festhält, ist comamo berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. comamo steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Der Vertragspartner trägt die gesamten Beitreibungskosten, etwaige Gerichtskosten und Vollstreckungskosten.

9.8 comamo ist berechtigt, Forderungen abzutreten.

9.9 Der Vertragspartner darf mit Forderungen gegenüber comamo nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt hinsichtlich der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Vertragspartners. Die Abtretung von Ansprüchen gegen comamo ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung zulässig.

9.10 Rechnungen werden dem Vertragspartner per E-Mail als Anhang im PDF-Format zugestellt. Wünscht der Vertragspartner der Zustellung per Brief, ist comamo berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Bei rückwirkender Rechnungsänderung, welche durch Verschulden des Vertragspartners zustande kommt, ist comamo berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Bei Verträgen zwischen comamo und Kaufleuten behält sich comamo das Eigentum an dem gelieferten Softwareprodukt vor, bis der Vertragspartner alle gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich welchen Rechtsverhältnisses, von comamo gegen ihn, erfüllt hat. Wird durch Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware eine neue Ware hergestellt, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diese (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Für den Fall der Übersicherung, gilt eine dingliche Freigabeklausel.

10.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder Nutzung der Vorbehaltsleistungen durch Dritte wird der Vertragspartner auf das Eigentum von comamo hinweisen und comamo unverzüglich benachrichtigen.

10.3 Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. comamo ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwendung zurückzunehmen, oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. comamo kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.

10.4 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit der Rücktritt nicht ausdrücklich von comamo erklärt wird.

11. Gewährleistung

11.1 Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Bereitstellung der Ware bzw. bei Gefahrübergang.

11.2 Der Vertragspartner hat die gelieferte Ware nach deren Bereitstellung unverzüglich auf deren Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit hin zu prüfen. Offensichtliche Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, muss der Vertragspartner innerhalb einer Woche schriftlich anzeigen. Zunächst nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach der erstmaligen Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrüge setzt zu Ihrer Wirksamkeit voraus, dass sie rechtzeitig erfolgt und schriftlich, in nachvollziehbarer Form unter Protokollierung der angezeigten Fehlermeldungen und sonstiger zweckdienlicher Informationen zur Fehlereingrenzung gemeldet wird. Unterlässt der Unternehmer diese Anzeigen, gilt die Ware hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Die alleinige Beweislast hinsichtlich aller Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich des Bestehens des Mangels selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge, trägt der Vertragspartner.

11.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, comamo bei der Mängelbeseitigung zu unterstützten sowie insbesondere alle für die Mängelbeseitigung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ein Fehler muss, um überhaupt im Rahmen einer Mängelbeseitigung behoben werden zu können, für comamo reproduzierbar sein.

11.4 Die bereitgestellte Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit hat. Angaben im Dokumentationsmaterial oder Werbung des Herstellers oder sonstige öffentliche Anpreisungen stellen keine vertraglich zugesicherte oder garantierte Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Als vertraglich zugesicherte Beschaffenheit der zu liefernden Ware gilt ausschließlich die Produktbeschreibung der Standardsoftware oder bei Werkverträgen die Funktionsbeschreibung bzw. das Pflichtenheft im Angebot von comamo als vereinbart.

11.5 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik wirtschaftlich nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie zu dem vertragsgegenständlichen Preis unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen fehlerfrei funktioniert. comamo gewährleistet, dass gelieferte Software im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. comamo übernimmt jedoch keinerlei Gewährleistung oder Haftung dafür, dass die gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen den Anforderungen des Vertragspartners genügen oder für die vom Vertragspartner vorgesehene Verwendung oder ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind oder für die Verwendung mit irgendwelchen anderen Programmen, Komponenten oder Systemen geeignet sind. Die Gewähr für eine unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft von Software oder Diensten wird nicht übernommen, sofern sich comamo nicht ausdrücklich und schriftlich entsprechend verpflichtet hat. Dies wird vom Vertragspartner akzeptiert und unwesentliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit berechtigen in keinem Fall zur Mängelrüge.

11.6 comamo behebt gewährleistungspflichtige Mängel auf eigene Kosten im eigenen Betrieb. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Benutzung durch den Vertragspartner verursacht worden sind.

11.7 comamo ist nach eigener Wahl zunächst berechtigt, Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Überlassung einer neuen Softwareversion ohne zusätzliche Kosten für den Vertragspartner zu beheben, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als nur unerheblich verändert wird (Nacherfüllung). Scheitern wenigstens zwei Versuche der Nacherfüllung, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung verlangen (Minderung) oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt). Bei geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Aufgrund der Komplexität möglicher Fehlerquellen bei der Softwarelieferung willigt der Vertragspartner ein, comamo bis zu vier Versuche der Nacherfüllung zu gewähren, bevor von einem Scheitern der Nacherfüllung ausgegangen werden kann. Sofern der Vertragspartner eine mangelhafte Benutzerdokumentation erhält, ist comamo nur zur Lieferung einer mangelfreien Benutzerdokumentation verpflichtet, sofern die Anleitung einer ordnungsgemäßen Bedienung oder Inbetriebnahme entgegensteht.

11.8 Erbringt comamo auf Veranlassung durch den Vertragspartner Leistungen, bei denen sich herausstellt, dass sie nicht unter die Gewährleistungspflicht fallen, ist comamo berechtigt, diese dem Vertragspartner zu einem angemessenen Preis und gemäß den Bedingungen des Einzelvertrages in Rechnung zu stellen. Sofern in einem Einzelvertrag eine Vergütung nach Stunden- oder Tagessätzen vereinbart wird, gilt in jedem Fall der in dem Einzelvertrag vereinbarte Stunden- oder Tagessatz als angemessen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein Stundensatz von 60 EUR zzgl. MwSt. als angemessen vereinbart.

11.9 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des Vertragspartners an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung von comamo möglich.

11.10 Soweit im Übrigen nicht anders geregelt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchen Gründen, ausgeschlossen.

12. Haftung

12.1 Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für Schäden aus Betriebsunterbrechungen, Datenverlust und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

12.2 Für unmittelbare Schäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht im Einflussbereich von comamo liegen, übernimmt comamo keine Haftung.

12.3 comamo übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten und Informationen des Vertragspartners. Derartige Sicherungen müssen vom Vertragspartner selbständig vorgenommen und verantwortet werden.

12.4 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von comamo.

12.5 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

12.6 comamo haftet nicht für Verzug oder Mängel, die nicht von comamo zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere bei Streik, Aussperrung sowie Tod oder längere Krankheit eines mit dem Projekt befassten Mitarbeiters von comamo oder technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht im Einflussbereich von comamo liegen. In diesem Fall ist comamo berechtigt, die Leistungserbringung für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen.

12.7 Verstößt der Vertragspartner durch die Eingabe von Inhalten in Systeme oder Dienste, die über comamo mit dem Internet verbunden sind (d.h. beispielsweise CMS-Systeme, Shopsysteme, Web-Datenbanken oder Recherchedienste), gegen die unter Punkt 14 dieser AGB aufgeführten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet er comamo gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden inkl. Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner, comamo von Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art – freizustellen, welche aus der Rechtswidrigkeit seiner Inhalte resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, comamo von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

12.8 Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Bereitstellung der Ware, außer der Anspruch beruht auf einem arglistigen Handeln von comamo.

12.9 Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Unsere Datenschutzpraxis wird gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG) durchgeführt.

13.1 Wir weisen gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung gespeichert werden.

13.2 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up­ und Downloads, IP-Adresse), von comamo während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Daten, die er an comamo über seinen persönlichen Account zum Zwecke der Vertragserfüllung und insbesondere für Abrechnungszwecke übermittelt, stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sofern aufgrund veralteter Accountdaten eine Stornierung und Neustellung von Rechnungen vom Vertragspartner beauftragt wird, wird eine Servicepauschale von EUR 40 pro Bearbeitungsvorgang f. Stornierung und Neustellung der Rechnung vereinbart.

13.3 Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt comamo auch zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Vertragspartner kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. comamo verpflichtet sich, dem Vertragspartnern auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit es ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Vertragspartner hat ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

13.4 comamo weist den Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Vertragspartner vollumfänglich selbst Sorge.

14. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

14.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, comamo seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Der Vertragspartner versichert, dass alle mitgeteilten Daten korrekt und vollständig sind. Der Vertragspartner hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an den comamo Support per Brief, Fax oder E-Mail zu aktualisieren.

14.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, comamo unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er aus der Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

14.3 Dem Vertragspartner obliegt es, alle Daten der von ihm genutzten Anwendung (d.h. die CMS-Software comamo und die damit verarbeiteten Nutzdaten, wie z.B. Texte und Bilder) selbständig regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat in jedem Fall vor jeder selbständig durchgeführten oder beauftragten Änderung am System des Vertragspartners sowie vor Wartungsarbeiten von comamo zu erfolgen, sofern diese rechtzeitig durch comamo angekündigt wurden. Die vom Vertragspartner erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf einem Server von comamo zu speichern. Zur Datensicherung wird dem Vertragspartner in der Anwendungssoftware eine entsprechende Backup-Funktion bereitgestellt, mit der er alle Daten seiner Anwendung einfach und jederzeit selbständig in Form einer SQL-Datenbank in einem entsprechenden Ordner innerhalb der Serverstruktur sichern kann.

14.4 Der Vertragspartner trifft geeignete Maßnahmen für den Fall, dass der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß arbeitet oder Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt werden, und zwar insbesondere durch Ausweichverfahren, Datensicherung, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnose und detaillierte Beschreibung des Störungsbildes. Daten müssen aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

14.5 Der Vertragspartner gewährleistet, dass die von ihm über seinen Account publizierten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und nicht die Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verletzten. comamo ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Vertragspartners auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche unzulässig sind, ist comamo berechtigt, die Accounts zu sperren. comamo wird den Vertragspartner unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

14.6 Der Vertragspartner verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, über Accounts, welche auf Servern von comamo betrieben werden, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").

14.7 Der Vertragspartner ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von comamo zur Verfügung stellt.

14.8 Der Vertragspartner stellt comamo von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Handlungen des Vertragspartners oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

15. Urheberrecht und geistiges Eigentum

Das Eigentum und das Urheberrecht an Waren – insbesondere Softwareprodukten – und sämtlichen Kopien davon, sowie an allen kreativen Leistungen, die im Rahmen von Angeboten oder Dienstverträgen erbracht werden, liegen bei comamo, sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind.

16. Ausfuhrbeschränkungen

Der Vertragspartner stimmt zu, dass er von comamo erworbene Produkte nicht in ein Land, an eine Person, eine juristische Person oder einen Endbenutzer, der den durch die Bundesrepublik Deutschland verhängten Ausfuhrbeschränkungen unterliegt, exportiert oder re-exportiert. Der Vertragspartner gibt hiermit die Gewähr und erklärt, dass weder das zuständige Bundesdeutsche Amt für Exportgenehmigungen noch eine andere Behörde seine Exportgenehmigung ausgesetzt, widerrufen oder abgelehnt hat.

17. Sonstiges

17.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen comamo und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Andere nationale Rechte werden ausgeschlossen. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.

17.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nordhausen, Deutschland.

17.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Wird der Vertrag in andere Sprachen übersetzt oder als mehrsprachiges Dokument verfasst, ist allein der deutsche Text des Vertrages rechtsverbindlich und für die Auslegung allein maßgeblich. Fassungen in anderen Sprachen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.

17.4 Alle Erklärungen von comamo können auf elektronischem Weg - insbesondere per E-Mail - an den Vertragspartner gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

17.5 Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, dies gilt insbesondere für einen Verzicht auf die Schriftform.

17.6 Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und restlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.

Stand: 14.11.2016
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Falls Sie Fragen zu diesem Vertrag haben oder mit uns in Kontakt treten möchten, schreiben Sie an:
skyrocket online / comamo, Georg-Andreas-Hanewacker-Str. 1, D-99734 Nordhausen, Deutschland.

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